Baumkontrolle / Verkehrssicherheit
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
In verkehrsrelevanten Bereichen ist die Kontrolle von Bäumen auf die Stand- und Bruchsicherheit
von großer Bedeutung. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Eigentümer des Baumes.
(§ 823, Abs.1, BGB “Verkehrssicherungspflicht”)
Gerne begutachten wir Ihre Bäume, wenn Sie Schäden oder Krankheiten feststellen.
Durch regelmäßige Kontrollen können eventuelle Gefahren oder Fehlentwicklungen zeitnah erkannt
und so entsprechende Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.
So können hohe Folgekosten, Gefahren für und durch den Baum vermieden werden.
Unsere Leistungen an Bäumen:
- Durchführung von Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit
- Bestandserfassung und Dokumentation
- Konzepte zur Regelkontrolle (Baumnummern, Plaketten, etc.)
- Vorschläge von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung
- Bohrwiderstandsmessung
- durch aussagekräftige, vom Fachmann erstellte Gutachten realisieren wir geeignete Maßnahmen
zur Baumerhaltung oder falls nötig zur Fällung.
Mit unserem Holzmessgerät IML PD 500 können wir mittels
einer Messnadel in bis zu 50 cm Holztiefe die Holzfestigkeit
auf dem gesamten Messweg ermitteln.
(Bohrwiderstandsmessung)
Zur Dokumentation wird eine Messkurve ausgedruckt.
Forsthaus Christgarten
15
86739 Ederheim
Telefon 07326 - 96 58 300
Telefax 07326 - 96 58 301